FÉDÉRATION NATIONALE DE L'HÔTELLERIE DE PLEIN AIR
REGELN UND VORSCHRIFTEN DES ÖKOLOGISCHEN CAMPINGPLATZES LA ROCHE D'ULLY ****
Diese Vorschriften wurden unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Tourismus in Zusammenarbeit mit der Direktion für Wettbewerbs- und Betrugsbekämpfung, der FFCC, die die Nutzer vertritt, und der FNHPA, die den Berufsstand vertritt, ausgearbeitet.
I – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1°) Zulassungsbedingungen: Um einen Campingplatz betreten, sich niederlassen und übernachten zu dürfen, müssen Sie vom Betreiber oder seinem Vertreter dazu ermächtigt worden sein. Es ist seine Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Campingplatz in Ordnung gehalten wird und dass diese Geschäftsordnung eingehalten wird. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz setzt die Annahme der Bestimmungen dieser Ordnung und die Verpflichtung voraus, diese einzuhalten.
2°) Polizeiliche Formalitäten: Jede Person, die mindestens eine Nacht auf dem Campingplatz bleiben soll, muss dem Betreiber oder seinem Vertreter zunächst ihre Ausweispapiere vorlegen und die von der Polizei geforderten Formalitäten erledigen. Minderjährige, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, werden nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern zugelassen.
3°) Aufstellung: Das Zelt oder der Wohnwagen und die dazugehörige Ausrüstung müssen gemäß den Anweisungen des Betreibers oder seines Vertreters an der angegebenen Stelle aufgestellt werden.
4°) Rezeption: Geöffnet von 8:30 bis 12 Uhr und von 14 bis 19 Uhr, je nach Zeitraum.
An der Rezeption finden Sie alle Informationen über die Dienstleistungen des Campingplatzes, Informationen über die Möglichkeiten zum Tanken, die Sportanlagen, die touristischen Attraktionen der Umgebung und verschiedene Adressen, die nützlich sein können. Den Nutzern steht ein Beschwerdebuch oder eine spezielle Box für die Entgegennahme von Beschwerden zur Verfügung. Ansprüche werden nur berücksichtigt, wenn sie unterschrieben, datiert und so genau wie möglich sind und sich auf relativ aktuelle Ereignisse beziehen.
5°) Gebühren: Die Gebühren werden an der Rezeption bezahlt. Der Betrag wird am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt. Sie richten sich nach der Anzahl der Übernachtungen, die auf dem Feld verbracht wurden. Die Nutzer des Campingplatzes werden gebeten, ihre Abreise am Tag vor ihrer Abreise an der Rezeption mitzuteilen. Camper, die vor der Öffnungszeit der Rezeption abreisen möchten, müssen ihre Gebühren am Vortag bezahlen.
6°) Lärm und Stille: Die Campingplatznutzer werden dringend gebeten, jeglichen Lärm und Diskussionen zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten. Die Beschallungsgeräte müssen entsprechend eingestellt werden. Tür- und Kofferraumschlösser sollten so unauffällig wie möglich sein. Hunde und andere Tiere sollten niemals frei laufen dürfen. Sie dürfen nicht auf dem Campingplatz zurückgelassen werden, auch nicht in Abwesenheit ihrer Besitzer, die zivilrechtlich für sie verantwortlich sind. Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr muss absolute Stille herrschen.
7°) Besucher: Nach Genehmigung durch den Verwalter oder seinen Vertreter können Besucher unter der Verantwortung der Camper, die sie empfangen, auf den Campingplatz gelassen werden. Der Camper kann einen oder mehrere Besucher an der Rezeption empfangen. Wenn diese Besucher den Campingplatz betreten dürfen, kann von dem Camper, der sie empfängt, eine Gebühr verlangt werden, sofern der Besucher Zugang zu den Dienstleistungen und/oder Einrichtungen des Campingplatzes hat. Diese Gebühr ist am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt. Besucherautos sind auf dem Campingplatz nicht erlaubt.
8°) Verkehr und Parken von Fahrzeugen: Innerhalb des Campingplatzes müssen die Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h fahren. Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr ist der Verkehr verboten. Nur Fahrzeuge, die zu den Campingplätzen gehören, dürfen auf den Campingplatz fahren. Das Parken, das auf den Plätzen, die normalerweise von Campinghütten belegt werden, strengstens verboten ist, darf den Verkehr nicht behindern oder die Ankunft von Neuankömmlingen verhindern. Das Parkhaus ist nur für die Kunden des Campingplatzes reserviert, der "Minutenstopp" ist für maximal 15 Minuten vorgesehen. Der Außenparkplatz steht den Gästen des Restaurants und den Kunden außerhalb der Öffnungszeiten des Campingplatzes zur Verfügung.
9°) Instandhaltung und Erscheinungsbild der Einrichtungen: Jeder ist verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die die Sauberkeit, Hygiene und das Erscheinungsbild des Campingplatzes beeinträchtigen könnten. Es ist verboten, Abwasser auf dem Boden oder in den Dachrinnen zu entsorgen. "Caravaner" müssen ihr Abwasser in den dafür vorgesehenen Einrichtungen entleeren. Hausmüll, Abfälle jeglicher Art, Papiere, müssen in den Mülleimern am Eingang hinter der Rezeption deponiert werden. Jeder ist verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die die Sauberkeit, Hygiene und das Erscheinungsbild des Campingplatzes und seiner Einrichtungen, einschließlich der sanitären Anlagen, beeinträchtigen könnten. Das Waschen außerhalb der dafür vorgesehenen Mülleimer ist strengstens verboten.
Das Aufhängen von Wäsche wird bis 10 Uhr in der Nähe der Schutzhütten toleriert, sofern es sehr diskret ist und die Nachbarn nicht stört. Es sollte niemals aus Bäumen hergestellt werden. Bepflanzungen und Blumenschmuck müssen respektiert werden. Es ist dem Camper verboten, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste zu schneiden, Pflanzungen vorzunehmen. Es ist auch nicht gestattet, den Standort einer Anlage mit persönlichen Mitteln abzugrenzen oder den Boden umzugraben. Jegliche Schäden an der Vegetation, den Zäunen, dem Land oder den Einrichtungen des Campingplatzes gehen zu Lasten des Täters. Der Stellplatz, der während des Aufenthalts genutzt wurde, muss in dem Zustand gehalten werden, in dem der Camper ihn beim Betreten des Geländes vorgefunden hat.
10°) Sicherheit
a) Feuer: Offenes Feuer (Holz, Kohle usw.) ist strengstens verboten. Die Öfen müssen in gutem Zustand gehalten werden und dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden. Im Brandfall ist die Geschäftsleitung sofort zu benachrichtigen. Bei Bedarf können Feuerlöscher verwendet werden. Ein Erste-Hilfe-Kasten ist an der Rezeption erhältlich.
b) Diebstahl: Die Direktion ist für die im Büro deponierten Gegenstände verantwortlich und hat eine allgemeine Pflicht zur Überwachung des Campingplatzes. Der Camper bleibt für seine eigene Installation verantwortlich und muss die Anwesenheit einer verdächtigen Person der verantwortlichen Person melden.
Obwohl für Sicherheit gesorgt ist, werden die Campingplatznutzer gebeten, die üblichen Vorkehrungen zu treffen, um ihre Ausrüstung zu schützen.
11°) Spiele: In der Nähe der Einrichtungen dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele veranstaltet werden. Sowohl der Speisesaal als auch das Videospielzimmer können nur für hektische Spiele genutzt werden. Kinder sollten immer unter der Aufsicht ihrer Eltern stehen.
12°) Tote Garage: Unbewohnte Geräte dürfen nur mit Zustimmung der Direktion und nur an der angegebenen Stelle auf dem Grundstück abgestellt werden. Für die "tote Garage" ist eine Gebühr zu entrichten, deren Höhe im Büro ausgehängt wird.
13°) Beschilderung: Diese Verfahrensordnung ist am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt. Sie wird dem Kunden auf dessen Wunsch ausgehändigt.
14°) Verstoß gegen die Hausordnung: Für den Fall, dass ein Bewohner den Aufenthalt anderer Benutzer stört oder die Bestimmungen dieser Hausordnung nicht einhält, kann der Verwalter oder sein Vertreter mündlich oder schriftlich, wenn er es für notwendig hält, diesen auffordern, die Störungen einzustellen. Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die internen Regeln und nach förmlicher Aufforderung durch den Verwalter, diese einzuhalten, kann dieser den Vertrag kündigen. Im Falle einer Straftat kann der Geschäftsführer die Polizei einschalten.
II - BESONDERE BEDINGUNGEN
Der Zugang zum Wasserpark "Nautiloue" ist ein Werbeangebot des Campingplatzes in Absprache mit dem Vertreter des CCLL. Dieses Angebot ist zeitlich begrenzt und hängt von der Anzahl der Tickets ab, die jedem Bewohner pro Tag zugeteilt werden (siehe Preis an der Rezeption). Der Campingplatz kann unter keinen Umständen für eventuelle Fehlfunktionen von "Nautiloue" verantwortlich gemacht werden und wird nicht zurückerstattet. Die Bewohner müssen sich bei der Nutzung strikt an die Hausordnung von Nautiloue halten. Inakzeptables Verhalten in Nautiloue kann zu Sanktionen durch den Campingplatzbetreiber oder seinen Vertreter führen.