Der Zutritt, die Einrichtung und der Aufenthalt auf dem privaten Gelände unterliegen der Genehmigung der Direktion. Die Gäste haben diese Hausordnung während der ganzen Dauer ihres Aufenthaltes einzuhalten. Der Zutritt zu diesem Gelände ist ausschliesslich für Touristen reserviert (s.Art.2 des Erlasses vom 11.01.1993).
Der Zutritt für Vertreter, Verkäufer, Bettler und Kundenwerber ist strengstens untersagt. Jede Form von Proselytismus (religiöser oder politischer Art usw...) ist verboten.
EMPFANG : Hoch-und Mittel-Saison : von 09.00 bis 22.00 Uhr Wintersaison : von 09.00 bis 19.00 Uhr
REZEPTION : Information über Einschreibebedingungen, Preise und Dienstleistungen des Campingplatzes, sowie Auskünfte bezügl. Verpflegung, Supermarkt, Sporteinrichtungen, Sehenswürdigkeiten in der Umgebung, Ausflüge, nützliche Adressen und Fahrpläne (Bahn), sowie Ärzte, Taxis usw...
EINSCHREIBUNG : Hinterlegung des Internationalen Campingheftes, Versicherungsausweis, Wohnwagen-Zulassung, Personalausweis, Pass oder Führerschein. Jeder Campingplatzgast muss vor seinem Aufenthalt (sei es auch nur für eine Nacht) die polizeilich vorgeschriebenen Formalitäten ausfüllen.
ABRECHNUNG : Die Preise gelten von 12 Uhr bis 12 Uhr. Es wird wöchentlich abgerechnet (je nach Preis, Platzreferenz und Anzahl der vereinbarten Nächte).
Durch Anzahlung : für eine gesamte Woche, oder eine angebrochene Woche, je nach vereinbarter Aufenthaltsdauer.
Nach abgelaufener Woche : bei Vorlegung des internationalen und gültigen Campingausweises.
Reservierung : Gemäss den Vertragsbedingungen
ABREISE : Die Campingplatzgäste werden gebeten ihre Abreise am Vorabend anzukündigen. Wenn die Abreise vor der Öffnung des Empfangs stattfindet, muss die Abrechnung am Vorabend beglichen werden.
PARKPLATZ : Nichtbewohnte, abgestellte Wohnwägen oder Reisemobile: Dépotzahlung, sowie Hinterlegung des gültigen Versicherungsausweises und der Zulassung.
EINRICHTUNG : Zelte, Wohnwägen oder Reisemobile müssen auf dem zugewiesenen Platz abgestellt werden. Für jede leerstehen bleibende Einrichung werden die vorgesehenen Tagesgebühren verrechnet, ohne Abschlag, ausser nach Absprache mit der Geschäftsleitung.
Zusätzliche Anbauvorrichtungen (ausser das übliche Vorzeltes) sind untersagt, ausser mit einer speziellen Genehmigung (Amtl. Zirkularschreiben vom 14/10/1993).
FAHRZEUGE : Alle Fahrzeuge, Autos, Motorräder, sowie Reisemobile müssen innerhalb des Geländes im Schrittempo fahren. Die Fahrzeuge dürfen weder den Verkehr behindern, noch auf einen anderen Platz abgestellt werden, als ihnen zugeteilt wurde.
Nur Fahrzeuge von Campingplatzgästen haben Zufahrt in die Anlage. Die Autowäsche ist ausschliesslich auf dem dafür vorgesehenen Platz erlaubt.
BESUCHER : Besucher sind von 09.00 bis 19.00 Uhr gestattet. Sie werden gebeten sich vor jedem Besuch am Empfang anzumelden. Sie unterstehen der Verantwortung der eingetragenen Campingplatzgäste. Sie geniessen alle Dienstleistungen und müssen die hiefür vorgesehene Gebühr entrichten. Die Besucherfahrzeuge sind auf dem ihnen zugewiesenen Platz abzustellen.
HYGIENE UND BENEHMEN : Keiner darf durch sein Verhalten die Sauberkeit und den optischen Eindruck der Anlage gefährden.
- Ein korrektes Benehmen, sowie anständige Kleidung sind Vorschrift. Jeder sittliche oder durch unkorrektes Benehmen verursachte Verstoss führt zur unverzüglichen Ausweisung ohne Einspruchsrecht oder Entschädigungsanspruch. Bitte Abwasser weder auf den Boden, noch in die Büsche oder Regenabflussgitter giessen.
- Haushaltsabfälle, sowie leere Flaschen und Papierabfälle müssen in die aufgestellten Abfallkübel geleert werden.
- Personen, welche an einer ansteckenden Krankheit leiden, dürfen nicht auf dem Campingplatz bleiben: sie müssen unverzüglich evakuiert werden.
- Hunde und andere Haustiere müssen stets an der Leine geführt werden. Die Besitzer dürfen die Tiere nie alleine lassen, auch nicht im abgeschlossenen Fahrzeug.
- Gemäss Erlass vom 22/01/1985 muss das Impfzeugnis vorgelegt werden (Tollwut und Tätowierungsnummer). Ausserdem muss das Tier ein Halsband tragen mit Vermerk von Namen und Adresse des Besitzers. Der Besitzer ist für sein Tier verantwortlich und trägt die zivilrechtliche Haftung. Kot und verschmutzte Stellen sind vom Besitzer zu beseitigen und zu reinigen.
- Für die möblierten Mietobjekte, dürfen Sie nicht: die Tiere ins Bett lassen, die Bettwäsche als Schlafplatz verwenden, sie allein lassen, auch nicht abgesperrt. Am Ende des Aufenthaltes ist eine gründliche Endreinigung durchzuführen (Fellhaare usw...). Eine genaue Überprüfung wird diesbezüglich gemacht und im Falle von Verabsäumung, kann die bei der Ankunft hinterlegte Kaution einbehalten werden.
- Die chemischen Toiletten müssen in die eingerichteten „Spezial Müllschlucker“ geleert werden.
- Das Aufhängen von Wäsche soll unauffällig sein und darf die benachbarten Plätze nicht beeinträchtigen. Das Aufhängen von Unterwäsche ist nur am Morgen bis 11 Uhr gestattet. Das Geschirr und die Wäsche darf nur in den dafür bestimmten Trögen gewaschen werden.
- Die Bepflanzungen müssen geschont werden. Keine Nägel in die Bäume schlagen und keine Äste absägen.
JEGLICHER SCHADEN WIRD SEINEM URHEBER IN RECHNUNG GESTELLT
SPIELE : Die Eltern haften für ihre Kinder. Kinder unter 5 Jahren unterstehen der ständigen Aufsichtspflicht.
Gewalttätige Spiele sind innerhalb des Campingplatzes untersagt. Im Fernseh-und Versammlungsraum dürfen keine lautstarken Spiele stattfinden. Der Raum darf nicht zum Essen dienen. Bei Fernsehgebrauch muss Ruhe herrschen.
LÄRM : Von 22.00 bis 07.00 Uhr muss absolute Ruhe herrschen. Jeder Campingplatzgast wird ausdrücklich gebeten, sowohl tagsüber aber vor allem nachts lautstarke Geräusche und Diskussionen zu vermeiden, um seine Nachbarn nicht zu stören.
- Radios, Kassettenspieler und Fernsehgeräte müssen auf Zimmerlautstärke eingestellt werden.
- Nachts muss der Fahrzeugverkehr geräuscharm gehalten werden, insbesonders sind die Wagentüren leise zu schliessen.
SICHERHEITSMASSNAHMEN / DIEBSTAHL : Die Direktion haftet nur für Gegenstände, die in den angebotenen Schliessfächern hinterlegt sind.
Alle notwendigen Vorsichtsmassnahmen treffen, um den Verlust von Wertgegenständen zu vermeiden (Geld, Schmuck, Fotoapparate, Uhren usw.)
- Der Campingplatzgast trägt die Verantwortung für seine Einrichtung.
- Bei etwaigen Zwischen- und Unfällen unter Campingplatzgästen, lehnt die Direktion jegliche Verantwortung ab.
BRANDGEFAHR UND NOTFÄLLE : Am Empfang steht eine Erste-Hilfe-Apotheke für Notfälle zur Verfügung.
Grillgeräte, Spirituskocher, sowie offene Feuerstellen sind strengstens verboten.
Bei Entdeckung von Feuer oder verdächtigen Rauchschwaden, bitte sofort die Direktion verständigen.
Feuerlöschgeräte und Wasserschläuche stehen zum unmittelbaren Einsatz zur Verfügung.
Für Wohnwagen sind nur unverriegelte Raststützen und Keile erlaubt. Es dürfen in keiner Weise Blockiervorrichtungen für Kupplungen die Evakuierung hindern.
Die Wohnwägen müssen mit einem eigenen Feuerlöschgerät ausgestattet sein.
DER VERANTWORTLICHE DIESER ANLAGE :
1) sorgt für die Einhaltung dieser Hausordnung und hat die Pflicht gegen Nichteinhaltung vorzugehen.
2) Kann Vorkehrungen treffen, welche bei Nichteinhaltung die unverzügliche Ausweisung des Urhebers zur Folge het
3) Bei strafrechtlichen Fällen, wird gegebenenfalls auch Ordnungshüter herbeigerufen.
ANREGUNGEN UND BEANSTANDUNGEN : Diese werden gerne entgegengenommen. Diese bitte schriftlich abfassen, unterzeichnen, mit Namen und Adresse versehen und bei der Direktion hinterlegen. Besten Dank.