ANMELDUNG
Vor dem Betreten und dem Aufenthalt auf dem Campingplatz muss jede einzelne Person registriert werden. Bei der Ankunft hilterlegt jeder Gast gültiges Ausweisdokument mit Bild an der Rezeption und überprüft die Check-in-Daten auf Richtigkeit; auf Fehler ist unverzüglich hinzuweisen. Jeder angemeldete Gast bekommt bei der Anreise ein Campingpass fürs Ein- und Ausfahren und im Hochsaison ein Armband.
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur zur Zustimmung der Campingplatzleitung gestattet. Die Direktion behält sich vor, unerwünschte Gäste nicht zu akzeptieren.
Die Armbänder, die persönlich keinesfalls übertragbar sind, sind aus inertes hypoallergisches und ungiftiges Material gemacht und dienen als Identifizierungsmittel beim Eingang zur besser Kontrolle. Das hilft uns, nicht zugelassene und nicht angemeldete Personen, die die von Ihnen bezahlte Leistungen kostenlos benutzen, zu erkennen. Daher bitten wir um Verständnis: das Tragen des Armbandes ist Pflicht.
Der Kunde soll jede evtl. Campingkarte an der Rezeption abgeben. Das Angebot beginnt, sobald die Karte an der Rezeption abgegeben ist, gilt nur für standard Stellplätze und kann nicht mit anderen Angeboten kombiniert werden.
KINDER, MINDERJÄHRIGEN UND JUGENDLICHE
Kinder und Jugendliche dürfen nachdem Sie einen gültigen Personalausweis mit Bild vorgezeigt haben, den Campingpaltz nur in Begleitung von Eltern oder volljährigen Angehörigen nutzen, die sich durch ein Ausweisdokument ausweisen können und ggf. eine Aufsichtsübertragung vorweisen können. Die Urlaubswüsche von Jugendlichen sind aber häufig nicht deckungsgleich mit der Urlaubswünschen der anderen Kunden. Diese wollen ihre Ruhe, Sauberkeit und Ordnung. Wer ständig alkoholisiert ist, die Sau rauslassen möchte, sich nicht benehmen kann und auf einem Campingplatz die Ruhe stört, werden sofort entfernt. Wenn es nicht möglich ist, der direkt verantwortlicher zu identifizieren, wird die ganze Gruppe/Familie verwiesen.
Die Erwachsene sind verantwortlich fürs Verhalten der Kinder, die stets auf der Toilette, am Strand, im Restaurant und auf dem Kinderspielplatz überwacht werden müssen.
STELLPLATZ, UNTERKÜNFTE, UNTERBRINGUNG VON PERSONEN UND FAHRZEUGE, ÄNDERUNGEN
Die Nummer des Stellplatzes oder der Unterkunft wird von der Direktion zugewiesen. Die Geschäftsleitung des Campingplatzes behält sich, vor Zutritt des Gastes auf den Campingplatz für den gewählten Zeitraum, das Recht vor, die Nummer des zugewiesenen Stellplatzes oder Wohneinheit jederzeit, auch nach dem Senden der Anzahlung, zu ändern und ein Wechsel auf einen anderen Stellplatz ist ohne Genehmigung nicht erlaubt.
Es ist erlaubt nur mit einem Fahrzeug jede Platz/Mobilheim in den Campingplatz einzufahren. Neladen und entladen mehrer Autos ist erlaubt, anschließend müssen die Autos auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz bleiben.
Der Gast ist verpflichtet#, die Richtigkeit der Eintragungen zu kontrollieren und der Geschäftsleitung etwaige Unstimmigkeiten mitzuteilen, und im Voraus Abänderungen, wie Wechsel des Stellplatze und die Anreise und Abreise von Personen bekannt zu geben.
!#ZEITEN DES EINLASSES UND DER ABREISE, ZAHLUNGEN#
Einlass: Die Stellplätze und die Wohneinheiten mit Buchung können von 15:00 bis 21:00 Uhr belegt werden.
Der vorbestellte Stellplatz wird dem Gast bis zum 12:00 Uhr darauf folgende Tag zur Verfügung außer bei Mitteilgung der Verschiebung. Die Wohneinheiten bis 10:00 Uhr.
Ist die Frist verstrichen, ist der Vertrag rechtmäßig aufgelöst. Die Anzahlung wird nicht zurückerstattet.
Eine vorzeitige Ankunft rechtfertigt keine vorzeitige Abreise.
Abreise:Die Abreise erfolgt zwischen 8:00 und 12:00 Uhr und sollte am Tag vorher angekündigt werden. Für Gäste, die nach 12:00 Uhr abreisen, wird ein zusätzlicher Tag berechnet, im Falle der Stellplatz noch verfügbar ist. Die Wohneinheiten müssen am Abreisetag bis 10:00 Uhr frei sein.
Zahlungen: Die Zahlung muss für den Stellplatz am Tag vor der Abreise und für die Wohneinheiten ein Tag nach der Anreise innerhalb der Öffnungszeit der Kasse erfolgen.
SCHWIMMBAD
Die Öffnungs- und Schließungszeiten sind am Eingang angegeben und können je nach Saison variieren.
Für den Zugang zum Schwimmbad ist das Tragen des Identifikationsarmbandes, von Badelatschen im Poolbereich und einer Badekappe im Schwimmbad erforderlich.
Das Tauchen und Herumlaufen im Schwimmbad sind verboten.
Das Mitbringen von Lebensmitteln und anderen Gegenständen in den Poolbereich ist untersagt;
für verlorene Wertsachen und Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Kinder unter 12 Jahren sind nur in Begleitung von Eltern oder anderen Erwachsenen erlaubt.
Kleinkinder müssen eine geeignete Schwimmbadwindel tragen.
Das Duschen vor dem Betreten des Wassers ist obligatorisch; die Verwendung von Shampoo jeglicher Art ist verboten.
Die Aufsichtspersonen sind für die Sicherheit im Wasser und im Schwimmbadbereich verantwortlich und haben die Befugnis, diejenigen zu entfernen, deren Verhalten nicht den oben genannten Regeln entspricht.
Der Zutritt ist Personen untersagt, die Anzeichen von Hautkrankheiten oder anderen Krankheiten aufweisen, alkoholisiert sind oder sich sonst nicht in einem einwandfreien körperlichen oder hygienischen Zustand befinden;
Der Zugang zum Poolbereich ist nur für angemeldete Gäste des Campingplatzes gestattet.
Der Zutritt für Tiere ist untersagt.
TAGESGÄSTE/BESUCHER
Tagesbesucher sind nicht erlaubt. Zusätzliche Gäste, die nicht vorher in der Buchung bestätigt wurden, sind nicht erlaubt. Bitte informieren Sie Familie und Freunde im Voraus, dass außerplanmäßige Besuche nicht gestattet sind.
Der Zutritt und der Aufenthalt von unberechtigten Personen auf dem Platz stellt einen Verstoß gegen die Verordnung der Öffentlicher Sicherheit und einen Betrugsdelikt dar.
Wenn bei einer Kontrolle eine größere Personenanzahl als angegeben festgestellt wird, berechnet die Campingplatzleitung für jede nicht registrierte Person ab dem Tag der Anmeldung den gewöhnlichen Tagestarif um 50% erhöht; die Geschäftsleitung behält sich vor, Gäste die sich ohne Registrierung auf dem Campingplatz aufgehalten haben, zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr auf dem Campingplatz aufzunehmen.
SAUBERKEIT, HYGIENE, ORDNUNG UND INFEKTIONSKRANKHEITEN
Aus gesundheitlichen und Hygienengründen, um die Ausbreitung von Insekten oder anderen Tieren zu vermeiden, für das eigene Wohlbefinden und das der anderen Gäste, erwarten wir von underen Gästen, dass sie ihren eigenen Stellplatz bzw. ihre Wohneinheit sauber und ordentlich halten.
Die Gäste müssen die Waschräume und Toiletten pfleglich behandeln und nach Gebrauch im gleichen Zustand verlassen, in dem diese vorgefunden wurden.
Ansteckende Krankheiten müssen der Geschäftsleitung unverzüglich mitgeteilt werden.
RUHEZEIT
Zu jeder Zeit sollten auf dem Campingplatz Verhaltensweise, Aktivitäten, Spiele und die Verwendung von Geräten, die die anderen Gäste der Anlage stören, vermieten werden.
Insbesondere während der Ruhezeiten (13:00 - 14:00 / 23:00 - 08:00) ist folgendes nicht erlaubt:
die Verwendung von Sport- und Freizeitausrüstungen;
der Aufbau und Abbau von Zelten;
Alle Fahrzeuge dürfen nur verwendet werden, um den Campingplatz während der erlaubten Uhrzeiten in Schrittgeschwindigkeit und unter Einhaltung der Verkehrsregeln zu verlassen und zu betreten. Während der Ruhezeiten ist es verboten, innerhalb des Campingplatzes mit dem Auto oder dem Motorrad herumzufahren.
Die Eingang auf dem Campingplatz ist andernfalls nur zu Fuß mit von der Rezeption angegeben Code möglich und fahrzeuge sollen auf dem Außerparkplatz abgestellt werden.
TIERE
Hunde und andere Haustiere in begrenzter Anzahl sind unter folgenden Bedingungen auf dem Campingplatz erlaubt:
Hundebesitzer müssen ihre Hunde an der Rezeption anmelden und einen gültigen Gesundheitsausweis zeigen;
Hunde müssen an der Leine geführt werden;
Den Hunden ist, gemäß der Hafenverordnung, der Zugang zum Strand verboten;
Die Besitzer sind gehalten, die physiologischen Bedürfnisse Ihrer Haustiere mit einer geeigneten Schaufel aufzusammeln oder die entsprechenden Tüten, die sich auf dem Gelände des Campingplatzes befinden, zu benutzen.
Den Haustieren ist der Zutritt zum Spielplatz, zu den Restaurant, Laden und Toilettenanlagen ohne Genehmigung nicht gestattet. Ebenfalls ist es streng untersagt, die Hunde in den sanitären Anlage des Campingplatzes oder ins See zu baden.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Besitzes sicherzustellen, dass die Haustiere die anderen Gäste des Campingplatzes nicht stören und keine Schäden an Dritten oder an der Anlage des Feriendorfes verursachen.
Haustiere sind in den Mobilheimen und Lodge Zelten nicht erstattet.
VERBOTE
Es ist verboten:
das Graben von Löchern oder Gräben in den Boden und das Ändern der Begrenzungsgräben der Stellplätze;
Feuer im Freien entzünden; Grillvorrichtungen können die Gäste benutzen, wenn die Nachbarn nicht gestört und die Rasenfläche und die Holzveranda nicht beschädigt werden;
die Vegetation und die Ausrüstung des Campingplatzes zu beschädigen;
auf dem Boden Öle, Kraftstoff, siedende oder gesalzene Flüssigkeiten oder Abfallflüssigkeiten zu vergießen oder zu verteilen;
Wasser zu verschwenden oder unangemessen zu verwenden (Wasserpistolen, Wasserballon usw);
Das Gebrauch von Kinderfahrräder ist ausschliesslich nur auf den Strassen des Campingplatzes erlaubt und nicht auf den Stellplätzen; es ist nicht erlaubt, mi dem Auto schneller als "Schrittgeschwindigkeit" herumzufahren;
Umzäunungen aufszustellen; irgendetwas an Pflanzen zu binden oder zu verankern, Seile auf Menschenhöhe zu spannen oder irgendetwas, was eine möglich Gefahr oder Hindernis für den freien Durchgang stellen kann, zu installieren;
Fahrzeuge sind jeweils auf dem gemieteten Stellplatz abzustellen. Bitte nicht auf andere freie Stellplätze parken; den Mietpreis des Stellplatzes wird andernfalls gerechnet.
Mehr Strom als die festgesetzte Menge (6 Amp) zu verwenden und sich an mehr als einer Steckdose pro Stellplatz anzuschliessen;
das Entsorgen von Abfällen außerhalb der Behälter (die Regel der Mülltrennung sind an der Rezeption vorhanden).
SICHERHEIT, VERANTWORTUNG, AUFBEWAHRUNG VON WERTGEGENSTÄNDEN UND POSTSENDUNGEN
Es wird empfohlen, auf die persönlichen Gegenstände zu achten und die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen; Geld und Wertgegenstände dürfen nicht unbeaufsichtigt in den Wohnwagen, Zelten, Bungalows oder Mobilheime gelassen. Die Zeltplatzleitung übernimmt keine Haftung für Sachbeschädigungen, nicht selbst verschuldete Unfälle und Schäden an Personen oder Sachen, die durch Unwetter und Naturkatastrophen verursacht werden.
Die im Bereich des Campingplatzes gefundenen Objekte müssen der Geschäftsleitung für die Einhaltung des Gesetzes ausgehändigt werden.
Der Gebrauch der vorhandenen Einrichtungen oder zusatzlicher eigener Gegenstände erfolgt auf eigene Gefähr.
Die Post muss vom Empfänder persönclih abgeholt werden. Nach einer Woche wird die nicht abgeholte Post an den Absenden (wenn lesbar) zurückgeschickt.
EIn Wachmann, der für SIcherheit, Ordnung und Ruhe sorgt, ist in der Nacht auf dem Campingplatz verfügbar. Er ist im Notfall für Sie da.
Bei der Anmeldungen wird den Gästen gezeigt, wo sie im Notfall einen notruf machen können.
WASSERFAHRZEUGE
Die Besitzer von Wasserfahrzeuge müssen die bei der Rezeption ausliegende Bootsbesitzerordnung, die am Bord des Wasserfahrzeuges pflichtig gehalten soll und am Ende des Aufenthaltes an der Rezeption wieder abgegeben werden muss, abholen.
Eine neue Anordnung Rechtsvorschriften (Gesetz 15/11/2011 No 203 Act 17) verpflichtet alle Wasserfahrzeuge, die nicht zugelassen worden sind, mit Motor und Länge über 2,5 Mt (auch Außenmotor), die in Lago Maggiore und Ceresio-Lugano fahren, mit bestimmte Markierungen zur Identifikation ausgestatte zu sein, die nach vorherige Vereinbarung und Anmaldung am nautischen Mitglieder-verzeichnis der Provinz zugelassen werden. Die Nationalanordnung vorlegt die internationale Übereinstimmung von Italien und Schweiz unterschrieben, um die Identifikation der Wasserfahrzeuge auf die zwei Sees zu erleichtern. Weitere Info erhalten Sie auf der Rezeption.
Die Direktion wird einen Abstellplatz für den Bootsanhänger und die Boje zuteilen.
Das Wasserfahrzeug muss man an der Rezeption anmelden.
Schlauchboot-, Paddelboot- und Surfbrettbesitzer dürfen Ihre Wasserfahrzeuge nicht am Strand liegenlassen.